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GrEStG §§ 1, 3 Abs 1 Z 2: Erwerbsvorgänge: Wechselseitige Grundstücksübertragungen stellen grundsätzlich Grundstückstausch dar

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 504 Heft 14 v. 15.7.1998

§ 21 BAO

1. Die rechtliche Anknüpfung im Verkehrssteuerrecht beschränkt sich im Allgemeinen auf die grundsätzliche Tatbestandsbildung und lässt ansonsten Raum für eine wirtschaftliche Betrachtungsweise.

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