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KVG § 2 Z 1 und 2: Gesellschaftsteuer: Erhöhung der Kommanditeinlage führt zu keinem Ersterwerb. Leistungen aufgrund einer im Gesellschaftsverhältnis begründeten Verpflichtung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 499 Heft 14 v. 15.7.1998

§ 2 Z 1 KVG

Die Erhöhung der Kommanditeinlage stellt keinen Erwerb von Gesellschaftsrechten durch den ersten Erwerber dar, weil einer Person an einer KG nicht eine Mehrheit von Mitgliedschaftsrechten zustehen kann.

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