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KStG 1966 § 22 Abs 2: Da die Umwandlung verdeckter Gewinnausschüttungen in offene im Wege einer Bilanzberichtigung der betroffenen Jahre handelsbilanzrechtlichen Vorschriften widerspricht,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 489 Heft 14 v. 15.7.1998

ist der ermäßigte Steuersatz aus dem Titel einer nachträglichen Ausschüttung zu verweigern

§ 8 Abs 1 KStG 1966:

§ 8 Abs 1 und 2 KStG 1988

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