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EStG 1988 § 16 Abs 1: Für die Tätigkeit einer Volksschullehrerin ist ein häusliches Arbeitszimmer nicht unbedingt notwendig

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 479 Heft 14 v. 15.7.1998

§ 16 Abs 1 EStG 1988

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