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GrEStG 1987: § 1 Abs 2, § 5 Abs 1 Z 1: Erwerbsvorgänge: treuhändiger Erwerb; Bemessungsgrundlage: sonstige Leistungen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 439 Heft 13 v. 1.7.1998

§ 1 Abs 2 GrEStG 1987

Aus den einer anderen Person als dem Käufer zukommenden Verfügungsbefugnissen über ein Grundstück, die durch eben diese Person erfolgte Führung der Vertragsverhandlungen und Finanzierung des Kaufpreises ist auf das Vorliegen einer fiduziarischen Treuhand zu schließen.

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