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UStG 1972 § 11 Abs 12, § 16: Das bloße Durchstreichen einer Rechnung ist keine Rechnungsberichtigung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 437 Heft 13 v. 1.7.1998

§ 11 Abs 12 UStG 1972

§ 16 UStG 1972

Die Erweiterung einer Vereinbarung kann ebensowenig als Rechnungsberichtigung angesehen werden wie das bloße Durchstreichen einer Rechnung.

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