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EStG § 6; BAO §§ 19, 209 Abs 1: Die Forderung aus einer Geschäftsführungs­tätigkeit ist unabhängig von der Rechnungslegung zu bilanzieren bzw als Übergangsgewinn anzusetzen; Verjährungsunterbrechung durch Prüfungsauftrag und anschließende abgabenbehördliche Prüfung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 154 Heft 7 v. 1.4.1997

§ 19 BAO

§ 209 Abs 1 BAO

§ 6 EStG 1972

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