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GrEStG 1955 § 4 Abs 1 Z 2 lit a: Die Steuerbefreiung für Arbeiterwohn­stätten setzt die Bauherrneigenschaft voraus

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 130 Heft 6 v. 15.3.1997

sondern aufgrund eines neuen Kaufvertrages an eine dritte Person (den geschiedenen Ehegatten des Erwerbers) übertragen wird

§ 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955

Die Bauherrneigenschaft ist Voraussetzung für die Steuerbefreiung eines Grundstückserwerbs zur Schaffung einer Arbeiterwohnstätte

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