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BewG § 71: Nach dem Erstarrungsprinzip kommt eine Wertfeststellung für GmbH-Anteile zu einem vom Hauptveranlagungszeitpunkt abweichenden Stichtag nur in den Fällen des § 71 Abs 2 Satz 2und 3 BewG in Betracht; kein Anlaßfall iSd Art 140 Abs 7 B-VG

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 125 Heft 6 v. 15.3.1997

§ 71 BewG 1955

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