vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wiener GetränkesteuerG § 7 Abs 1, § 10 Abs 1: Durch eine Rumpfjahres­erklärung kann die durch nicht fristgerechte Entrichtung bereits verkürzte Getränkesteuer nicht neuerlich verkürzt werden

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 120 Heft 5 v. 1.3.1997

§ 7 Abs 1 Wr GetränkesteuerG 1971 idF LGBl 1981/13 und 1990/44

§ 10 Abs 1 Wr GetränkesteuerG 1971 idF LGBl 1981/13 und 1990/44

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!