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Steiermärkisches KanalabgabenG § 4 Abs 1: Der Begriff Dachgeschoß stellt nicht auf die Bewohnbarkeit ab; Dachgeschoß ist ein oberstes Geschoß innerhalb des Daches

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 118 Heft 5 v. 1.3.1997

§ 4 Abs 1 Stmk KanalabgabenG 1955 idF LGBl 1988/80

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