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BAO § 276: Die in einer Berufungsvorentscheidung unwidersprochen getroffenen Sachverhaltsfeststellungen können als richtig angesehen werden; Wirkung der Berufungsvorentscheidung als Vorhalt

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 114 Heft 5 v. 1.3.1997

§ 276 BAO

Die in einer BVE erstmals getroffenen Sachverhaltsfeststellungen können als richtig angesehen werden, weil einer BVE auch die Wirkung eines Vorhaltes zukommt.

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