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EStG § 16 Abs 1 Z 9, § 20 Abs 1 Z 2: Die Ausgaben eines Buslenkers für die Verpflegung in Gaststätten an den Endpunkten der Busstrecke stellen keinen als Werbungskosten abzugsfähigen Verpflegungsmehraufwand dar

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 108 Heft 5 v. 1.3.1997

die Annahme einer siebenjährigen Nutzungsdauer eines nur extensiv genutzten PC läßt die wirtschaftliche Abnutzung durch die technische Entwicklung unberücksichtigt; vor dem VwGH sind nur letztinstanzliche Verfahrensmängel relevant

§ 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988

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