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BAO §§ 276, 308; B-VG Art 131 Abs 1 Z 1; VwGG § 42 Abs 1: Mit einer „Bescheidbeschwerde“ gegen einen Berufungsbescheid, mit dem ein Vor­lageantrag als verspätet zurückgewiesen wurde,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 104 Heft 4 v. 15.2.1997

kann die Verletzung der Entscheidungspflicht hinsichtlich eines in der Berufung gegen den Zu­rückweisungsbescheid enthaltenen Wiedereinsetzungsantrages nicht geltend gemacht werden

§ 276 BAO

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