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StGB §§ 43, 43a Abs 1, StPO § 281 Abs 1 Z 11: Die Versagung bedingter Strafnachsicht stellt nur dann einen Nichtigkeitsgrund dar, wenn das Gericht die Anwendung grundsätzlich verneint hätte

Erkenntnisse des OGHÖStZB 1997, 70 Heft 3 v. 1.2.1997

§ 32 Abs 2 StGB

§ 70 StGB

§ 23 Abs 2 FinStrG

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