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BAO § 184 Abs 3, § 288 Abs 1: Die Verpflichtung zur jährlichen Inventur ist Teil der Buchführungspflicht bzw der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung; ein Bescheid muß den Denkprozeß darlegen,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 59 Heft 3 v. 1.2.1997

der zum Schätzungsergebnis geführt hat, damit der VwGH die Schlüssigkeit und Wirklichkeitsnähe des Schätzungsvorganges überprüfen kann

§ 184 Abs 3 BAO

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