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BewG §§ 10, 61 Abs 4, § 69 Abs 1 Z 7: Eine Apothekengerechtigkeit, die wegen Verpachtung des Apothekenunternehmens nicht zum Betriebsvermögen gehört, ist ohne Begrenzung mit dem Buchwert zum gemeinen Wert anzusetzen;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 55 Heft 3 v. 1.2.1997

die Verpachtung stellt eine vermögensmäßige Realisierung der Wertsteigerung dieser Berechtigung dar

§ 10 BewG

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