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EStG § 18 Abs 4 Z 1, § 18 Abs 5: Die Vinkulierung einer als Sonderausgabe abgesetzten Versicherung in Form einer Zahlungssperre zugunsten eines Kreditgläubigers führt nicht zur Nachversteuerung;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 48 Heft 3 v. 1.2.1997

eine Änderung des Bezugsrechts hinsichtlich der Versicherungsleistung zugunsten des Kreditgebers ist hingegen als Verpfändung begünstigungsschädlich

§ 18 Abs 4 Z 1 EStG 1988

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