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EStG § 16: Eine doppelte Haushaltsführung ist nicht privat veranlaßt, wenn der Steuerpflichtige mit seiner Gattin bereits vor der Begründung des Wohnsitzes am Beschäftigungsort in eheähnlicher Gemeinschaft lebte

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 46 Heft 3 v. 1.2.1997

und die Gattin am Familienwohnsitz Einkünfte von nicht untergeordneter Höhe erzielt

§ 16 EStG 1988

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