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ParkgebührenG Stadt Salzburg § 2 lit d: Trotz Ausnahmebewilligung besteht Abgabepflicht, wenn die Ausnahmebewilligung nicht in der im Ausnahmebewilligungsbescheid vorgeschriebenen Weise, dh „gut sichtbar“, im KFZ angebracht wird

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 762 Heft 24 v. 15.12.1997

§ 2 lit d ParkgebührenG für die Stadt Salzburg, LGBl 1989/28

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