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FinStrG § 83 Abs 1, § 56 Abs 2; BAO § 92 Abs 2: Eine mündliche Erlassung des Bescheides über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, zB durch mündliche Bekanntgabe anläßlich einer Vernehmung des Verdächtigen, ist im FinStrG nicht vorgesehen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 746 Heft 24 v. 15.12.1997

§ 37 FinStrG

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