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GEG § 9 Abs 2; GGG TP 9 lit b Z 4: Es besteht kein öffentliches Interesse am Nachlaß der Eintragungsgebühr für die Einverleibung eines Pfandrechtes;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 717 Heft 23 v. 1.12.1997

die besondere Härte als Voraussetzung eines Nachlasses muß in den persönlichen Verhältnissen sowohl des Kreditnehmers als auch des Kreditgebers begründet sein

§ 9 Abs 2 GEG

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