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EStG § 24 Abs 2, § 32 Z 2: Ab Betriebsbeendigung endet der wirtschaftliche Zusammenhang zum Betrieb hinsichtlich jener Schulden, die mit Mitteln des Betriebes erfüllt werden könnten;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 656 Heft 21 v. 1.11.1997

Zinsen für Finanzierungsverbindlichkeiten im Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern, die im Zuge einer Betriebsaufgabe in das Privatvermögen übernommen werden, sind keine nachträglichen Betriebsausgaben

§ 24 Abs 2 EStG 1988

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