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ZustellG § 17 Abs 3; AVG § 37; VwGG § 42 Abs 2 Z 3 lit c: Die Behörde hat die Partei zur Vorlage weiterer Beweismittel über die geltend gemachte Abwesenheit von der Abgabestelle im Zustellzeitpunkt aufzufordern;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 638 Heft 20 v. 15.10.1997

das Unterlassen dieser Aufforderung ist kein wesentlicher Verfahrensmangel, wenn auch die verwaltungsgerichtliche Beschwerde nur allgemeine Behauptungen über häu­fige Abwesenheiten aufstellt

§ 17 Abs 3 ZustellG

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