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BAO § 9, §§ 80 ff: Bei Geltendmachung der Geschäftsführerhaftung für Um­satzsteuer und Lohnsteuer vor rechtskräftiger Bestätigung eines Zwangsausgleiches

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 627 Heft 20 v. 15.10.1997

und Entrichtung der Ausgleichsquote haften zwar Abgaben aus, die Höhe der uneinbringlichen Abgabenschuld steht aber noch nicht fest

§ 9 BAO

§§ 80 ff BAO

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