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KStG § 10, § 12 Abs 2: Schuldzinsen im Zusammenhang mit dem Erwerb einer internationalen Schachtelbeteiligung stehen mit den steuerfreien Beteiligungserträgen in Zusammenhang und sind daher nicht abzugsfähig

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 623 Heft 20 v. 15.10.1997

§ 10 KStG 1988

§ 12 Abs 2 KStG 1988

Schuldzinsen, die im Zusammenhang mit der Finanzierung des Erwerbes von Beteiligungen aufgewendet werden, hängen, soweit Gewinnanteile aus der Beteiligung nach § 10 steuerfrei sind, objektiv mit steuerfreien Einnahmen zusammen und sind daher nichtabzugsfähige Aufwendungen.

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