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BAO § 212 Abs 1: Keine Zahlungserleichterung wegen schleppender Zahlungsmoral der Kunden und gleichzeitiger Vornahme hoher Investitionen im Datenverarbeitungsbereich

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 28 Heft 1 und 2 v. 15.1.1997

§ 212 Abs 1 BAO

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