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BAO §§ 303, 311: Ein Wiederaufnahmeantrag ohne Angaben über die Rechtzeitigkeit ist ohne Mängelbehebungsauftrag zurückzuweisen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 33 Heft 1 und 2 v. 15.1.1997

§ 303 BAO

§ 311 BAO

Fehlen in einem Wiederaufnahmeantrag Angaben über dessen Rechtzeitigkeit oder über den Wiederaufnahmsgrund, so ist dieser - ohne dass hiefür eine Mängelbehebung in Betracht käme - zurückzuweisen.

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