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FinStrG § 98: Keine Rechtswidrigkeit, wenn im Rahmen der freien Beweiswürdigung die bei der ersten Vernehmung gemachten Angaben als der Wahrheit am nächsten kommend beurteilt werden

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 38 Heft 1 und 2 v. 15.1.1997

§ 98 FinStrG

Es kann nicht als rechtswidrig erkannt werden, wenn die FinStrBeh im Rahmen der freien Beweiswürdigung die bei der ersten Vernehmung in einem Strafverfahren gemachten Angaben als die der Wahrheit am nächsten kommenden beurteilt.

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