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EStG § 16 Abs 1 und 3: Die Werbungskostenpauschbeträge übersteigende Werbungskosten müssen nachgewiesen werden

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 602 Heft 19 v. 1.10.1997

§ 16 Abs 1 und 3 EStG 1988

Will ein AbgPfl die Berücksichtigung höherer Werbungskosten anstelle der für ihn in Betracht kommenden Werbungskostenpauschbeträge erreichen, dann hat er sämtliche Werbungskosten nachzuweisen.

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