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EStG § 10 Abs 1: Die Möglichkeit, eine abgebaute Schottergrube als Deponieraum für Bauschutt zu verwenden, ist kein eigenständiges, von Grund und Boden gesondertes immaterielles Gut

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 597 Heft 19 v. 1.10.1997

§ 10 Abs 1 EStG 1988

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