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EStG § 2 Abs 2 und 3: Absehbarer Zeitraum zur Erzielung eines Gesamtüberschusses bei Vermietung einer im Miteigentum stehenden bebauten Liegenschaft

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 589 Heft 19 v. 1.10.1997

§ 2 Abs 2 und 3 EStG 1972

§ 2 Abs 2 und 3 EStG 1988

1. Unter einem absehbaren Zeitraum zur Möglichkeit der Erzielung eines Gesamterfolges muss bei einer Vermietungstätigkeit eine Zeitspanne verstanden werden, die zum getätigten Mitteleinsatz bei Betrachtung der Umstände des konkreten Falles in einer nach der Verkehrsauffassung vernünftigen, üblichen Relation steht. Absehbar ist ein solcher Zeitraum, der im Verhältnis zum eingesetzten Kapital und zur verkehrsüblichen Finanzierungsdauer für die Abdeckung des insgesamt getätigten Aufwandes bis zur Erzielung des wirtschaftlichen Gesamterfolges nach bestehender Übung in Kauf genommen wird.

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