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B-VG Art 137; EStG § 78, § 82; ABGB § 1358: Bestrittene Rückforderungsansprüche des Arbeitgebers eines Beamten für die im Haftungsweg eingehobene Lohnsteuer

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 1997, 482 Heft 17 v. 1.9.1997

können im Verfahren nach Art 137 B-VG nicht gegen Ruhegenußansprüche des Beamten aufgerechnet werden, solange vom zuständigen Zivilgericht über die bestrittene Forderung noch nicht entschieden wurde

Art 137 B-VG

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