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GGG § 2 Z 1 lit a, TP 1 Anm 1: Eine mangelhafte, aber die Pauschalgebühr auslösende Klage liegt auch vor, wenn die Anwaltsunterschrift fehlt

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 462 Heft 16 v. 15.8.1997

§ 2 Z 1 lit a, TP 1 Anm 1 GGG

In Fällen, in denen nur die Anwaltsunterschrift fehlt, handelt es sich um - wenn auch mangelhafte - Klagen.

VwGH B14.11.1996, 94/16/0178

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