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ErbStG § 7: Die Schenkung von Eigentumswohnungen an eine von den Kindern gebildete OEG fällt in die Steuerklasse V

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 449 Heft 16 v. 15.8.1997

§ 7 ErbStG

1. Bei der Einordnung in die abgabenrechtlich bevorzugten Steuerklassen I bis IV ist allein das nach dem bürgerlichen Recht bestehende Abstammungs-, Verwandtschafts- bzw familienrechtliche Naheverhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem maßgeblich; eine Anwendung des Grundsatzes der wirtschaftlichen Betrachtungsweise scheidet in diesem Zusammenhang aus.

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