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EStG § 2 Abs 2 und 3; LiebhabereiVO § 1 Abs 1: Der Beobachtungszeitraum für die Beurteilung der objektiven Ertragsfähigkeit eines Handels und einer Vercharterung von Booten muß anhand der jeweiligen Lagerung des Einzelfalles beantwortet werden,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 396 Heft 15 v. 1.8.1997

insbesondere wenn die Betätigung die Anschaffung besonders kostspieliger Wirtschaftsgüter notwendig macht

§ 2 Abs 2 und 3 EStG 1972

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