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StVO § 45 Abs 4; VO über die Art der zu verwendenden Kontrolleinrichtungen in Kurzparkzonen in Wien: Durch die Begünstigung des gebührenfreien Parkens für einen Zeitraum von 10 Minuten werden diejenigen,

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 1997, 340 Heft 14 v. 15.7.1997

die über eine Ausnahmegenehmigung verfügen und die Parkometerabgabe pauschal entrichtet haben, nicht in ihren Rechten verletzt

§ 45 Abs 4 StVO 1960

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