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BAO § 93 Abs 3, § 288: Der Verweis auf das bekannte Aktenmaterial genügt zur gebotenen Darstellung des konkret festgestellten Sachverhaltes nicht

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 328 Heft 13 v. 1.7.1997

§ 93 Abs 3 BAO

§§ 288 f BAO

Es genügt den an die Begründung eines Bescheides zu stellenden Anforderungen nicht, wenn die AbgBeh anstelle der gebotenen zusammenhängenden Darstellung des von ihr konkret festgestellten Sachverhaltes auf das „bekannte Aktenmaterial“ verweist.

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