BAO §§ 9, 80; EStG § 99: Die Inanspruchnahme des Geschäftsführers für Abzugsteuern, die dem Steuerschuldner nicht unmittelbar vorgeschrieben werden können, setzt die Uneinbringlichkeit beim Schuldner nicht voraus;
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 327 Heft 13 v. 1.7.1997
keine Einwendungen gegen die Höhe der Abzugsteuern im Berufungsverfahren gegen die Heranziehung zur Haftung