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BAO §§ 9, 80; EStG § 99: Die Inanspruchnahme des Geschäftsführers für Abzugsteuern, die dem Steuerschuldner nicht unmittelbar vorgeschrieben werden können, setzt die Uneinbringlichkeit beim Schuldner nicht voraus;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 327 Heft 13 v. 1.7.1997

keine Einwendungen gegen die Höhe der Abzugsteuern im Berufungsverfahren gegen die Heranziehung zur Haftung

§ 9 BAO

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