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EStG § 16 Abs 1 Z 6 lit c: Fahrtstrecke ist die kürzeste Strecke, die ein Arbeitnehmer unter Bedachtnahme auf Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen in Wohngebieten vernünftigerweise für die täglichen Fahrten wählen würde

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 304 Heft 13 v. 1.7.1997

§ 16 Abs 1 Z 6 lit c EStG 1988

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