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ÖStZB Inhaltsverzeichnis Heft 13/1997

Heft 13 v. 1.7.1997

Erkenntnisse des VwGH

  1. EStG § 2 Abs 2; LiebhabereiVO § 1 Abs 1 und 2; UStG § 2 Abs 5 Z 2: Beurteilung des Forstgutes eines Architekten als Liebhaberei
  2. EStG § 2 Abs 3: Begriff des absehbaren Zeitraumes zur Erzielung eines wirtschaftlichen Gesamterfolges bei der Vermietung von Gebäudeteilen
  3. EStG § 4 Abs 1: Gemischt genutzte Wirtschaftsgüter können nicht in eine betriebliche und eine private Vermögenskomponente aufgeteilt werden, sondern sind einheitlich zu betrachten
  4. EStG § 4 Abs 4, § 20: Ein Mietvertrag mit dem Schwiegervater über eine Betriebsliegenschaft ist nicht fremdüblich, wenn eine umsatzabhängige Miete vorgesehen ist, die deutlich über einem angemessenen Mietzins liegt
  5. EStG § 16 Abs 1 Z 6 lit c: Fahrtstrecke ist die kürzeste Strecke, die ein Arbeitnehmer unter Bedachtnahme auf Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen in Wohngebieten vernünftigerweise für die täglichen Fahrten wählen würde
  6. EStG § 18 Abs 6; BAO § 184: Ausschluß des Verlustvortrages bei formellen und materiellen Buchführungsmängeln, die zu Um- und Nachbuchungen in den Hauptabschlußübersichten geführt haben, aber nicht auf die Kontoblätter übertragen worden sind; Schätzungsbefugnis
  7. EStG § 19: Abgrenzung zwischen Mietzinsvorauszahlung und Darlehen; eine erst nach Zufluß der Mietzinsvorauszahlungen in den Mietvertrag aufgenommene Rückzahlungsverpflichtung kann sich nur in den folgenden Besteuerungsabschnitten auswirken
  8. EStG § 24 Abs 1 Z 1; UStG § 4 Abs 7: Die Übernahme der Passiven eines Betriebes durch den Erwerber stellt auch bei buchmäßig überschuldeten Betrieben keine Gegenleistung für die Übertragung der Aktiven dar,
  9. EStG § 68: Eine Überstundenpauschalvereinbarung muß neben der abgegol­tenen Überstundenzahl auch die vom Arbeitnehmer geschuldete Gesamtstundenanzahl eindeutig festlegen
  10. BewG § 14: Die Bewertung einer Kapitalforderung für Zwecke der Vermögensteuer erfolgt grundsätzlich mit dem Nennwert, von dem nur in Ausnahme­fällen abgewichen werden kann
  11. ErbStG § 7 Abs 1; § 8 Abs 4: Schenkungen an Adoptiveltern unterliegen der Steuerklasse V
  12. FLAG § 2 Abs 1 lit c, § 8 Abs 6; BAO § 183 Abs 4: Das von der FLD bei Entscheidung über den Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe einzuholende Gutachten des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen ist ein der freien Beweiswürdigung unterliegendes Beweismittel;
  13. GebG § 12, § 14 TP 6: Die mehrfache Erhebung der Eingabengebühr für einen neben einer Beschwerde an den UVS gestellten Verfahrenshilfeantrag ist nicht ausgeschlossen,
  14. GebG § 17 Abs 4, § 33 TP 20: Gebührenpflicht einer Scheidungsverein­barung, die einer gerichtlichen Ehescheidung zugrundegelegt wird, als außergerichtlicher Vergleich
  15. GebG § 33 TP 21 Abs 1 Z 2: Die Abtretung von GmbH-Anteilen im Rahmen eines prätorischen Vergleiches unterliegt der Zessionsgebühr
  16. GebG § 33 TP 21 Abs 1 Z 2: Gebührenpflicht der Abtretung von GmbH-Anteilen durch prätorischen Vergleich
  17. GrEStG § 3 Abs 1 Z 2: Die Schenkung einer Liegenschaft unter Bezugnahme auf einen Vertrag über die Abtretung eines OHG-Anteiles gegen Leibrente ist ein teils unentgeltliches und teil entgeltliches Rechtsgeschäft
  18. GrEStG § 17: Zur Erstattung der Grunderwerbsteuer ist nur derjenige berechtigt, in dessen Namen die Steuer entrichtet wurde, nicht derjenige, aus dessen Vermögen die Abgabe bezahlt wurde
  19. KVG § 6 Abs 1: Schuldverschreibung mit Beteiligung am Bruttogewinn; eine Gewinnbeteiligung liegt vor, solange die Berechnungsgrundlage nicht eine vom Ertrag der Kapitalgesellschaft völlig unabhängige Größe ist
  20. KVG § 18 Abs 1 Z 3, § 23 Abs 1: Die Steuerschuld für einen unter der aufschiebenden Bedingung der bankwesengesetzlichen Genehmigung geschlos­senen Aktienkaufvertrag entsteht im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
  21. EStG § 4 Abs 4: Ermittlung des betrieblichen Betriebskostenteiles nicht nur nach der Nutzungsfläche, sondern auch nach dem Ausmaß der Nutzung
  22. BAO §§ 9, 80; EStG § 99: Die Inanspruchnahme des Geschäftsführers für Abzugsteuern, die dem Steuerschuldner nicht unmittelbar vorgeschrieben werden können, setzt die Uneinbringlichkeit beim Schuldner nicht voraus;
  23. BAO § 93 Abs 3; VwGG § 42 Abs 2 Z 3 lit b und c: Erforderliche Ermittlungen und Bescheidbegründung bei Beurteilung der Unternehmereigenschaft eines Kolporteurs; amtswegige Wahrnehmung wesentlicher Verfahrensmängel im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
  24. BAO § 93 Abs 3, § 288: Der Verweis auf das bekannte Aktenmaterial genügt zur gebotenen Darstellung des konkret festgestellten Sachverhaltes nicht
  25. BAO § 115 Abs 2, § 161 Abs 3: Das Parteiengehör ist verletzt, wenn von der eingereichten Abgabenerklärung ohne Vorhalt und ohne Begründung abgegangen wird und der angenommene Sachverhalt auch im Berufungsverfahren nicht festgestellt wird
  26. BAO §§ 115, 188, 299; EStG § 4, § 23 Z 2: Die Bescheidaufhebung durch die Oberbehörde wegen Verletzung der Ermittlungspflicht und inhaltlicher Rechtswidrigkeit ist rechtmäßig,
  27. UStG 1972 § 4 Abs 1 und 5: Bemessungsgrundlage bei Geldspielautomaten
  28. BAO § 198 Abs 2: Eine allenfalls unrichtige Qualifikation der Einkünfte unter eine bestimmte Einkunftsart ist nicht Spruchbestandteil des Einkommensteuerbescheides und verletzt den Abgabepflichtigen nicht in seinen Rechten
  29. BAO § 250 Abs 1, § 275: Wird dem Berufungswerber die Behebung vorhandener Mängel der Berufung nicht aufgetragen, so liegt ein wesentlicher Mangel des Berufungsverfahrens vor
  30. VwGG § 34 Abs 1: Berufungsvorentscheidungen und Zurückweisungsbe­scheide des Finanzamtes können nicht mit verwaltungsgerichtlicher Beschwerde bekämpft werden