bei Vermischung von nicht mineralölsteuerpflichtigem Spindelöl mit Petroleum ist die Eigenschaft der Mischung als Mineralöl festzustellen; keine Abgabepflicht durch Wegbringen oder Verbrauch von außerhalb des räumlich abgegrenzten Erzeugungsbetriebes verbliebenen Mineralölen
§ 1 MinStG 1981