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ZollG § 93 Abs 2 lit a Z 1, Abs 4: Vorliegen eines ausländischen gewöhn­lichen Wohnsitzes als Voraussetzung des formlosen Vormerkverfahrens für ein ausländisches unverzolltes Beförderungsmittel

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 254 Heft 10 v. 15.5.1997

§ 93 Abs 2 lit a Z 1, Abs 4 ZollG 1988

„Gewöhnlicher Wohnsitz“ im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des formlosen Vormerkverkehrs für ein ausländisches unverzolltes Beförderungsmittel.

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