ZollG § 174 Abs 3; ZollR-DG § 120; EU-Beitrittsvertrag Anhang VI Z 9; BAO § 207 Abs 2: Für die Nacherhebung einer vor dem Beitritt entstandenen bedingten Eingangsabgabenschuld sind die Verjährungsbestimmungen der BAO maßgeblich
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 255 Heft 10 v. 15.5.1997