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ZollG § 174 Abs 3; ZollR-DG § 120; EU-Beitrittsvertrag Anhang VI Z 9; BAO § 207 Abs 2: Für die Nacherhebung einer vor dem Beitritt entstandenen bedingten Eingangsabgabenschuld sind die Verjährungsbestimmungen der BAO maßgeblich

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 255 Heft 10 v. 15.5.1997

§ 174 Abs 3 ZollG 1988

Anhang VI Z 9 EU-Beitrittsvertrag BGBl 1995/45

§ 120 ZollR-DG

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