BAO § 184; EStG § 4 Abs 3: Die Schätzung des Wursteinsatzes anhand der Abwaage der Senfportionen kann nicht durch eine nach der Lebenserfahrung angenommene Großzügigkeit von Wurstständen bei der Senfabgabe verworfen werden;
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 249 Heft 10 v. 15.5.1997
ein gleichhoher Sicherheitszuschlag zu Umsatz- wie zur Einkommensteuer ist bei Bruttoverrechnung ausgeschlossen