obwohl der Zwangsausgleich erst während des Berufungsverfahrens gegen den Haftungsbescheid erfüllt wird; aus einer Konkurseröffnung ergibt sich noch nicht zwingend die Uneinbringlichkeit der Abgaben
§ 9 BAO
obwohl der Zwangsausgleich erst während des Berufungsverfahrens gegen den Haftungsbescheid erfüllt wird; aus einer Konkurseröffnung ergibt sich noch nicht zwingend die Uneinbringlichkeit der Abgaben
§ 9 BAO