§ 7 Abs 1 EStG 1972
1. Die Frage, ob ein Firmenwert abschreibbar oder nicht abschreibbar ist, ist in jedem Einzelfall sachverhaltsbezogen gesondert zu prüfen.
§ 7 Abs 1 EStG 1972
1. Die Frage, ob ein Firmenwert abschreibbar oder nicht abschreibbar ist, ist in jedem Einzelfall sachverhaltsbezogen gesondert zu prüfen.