KommStG § 3 Abs 1 und 2: Eine GmbH, die nur die Geschäfte einer KG führt, ist trotz Geschäftsführungsvergütung nicht Unternehmer; die Komplementär-GmbH ist keine Holdinggesellschaft, selbst wenn sie am Vermögen der KG beteiligt ist
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 239 Heft 10 v. 15.5.1997