vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EStG § 4 Abs 1, § 6 Z 1, § 6 Z 4: Die Ermittlung des Teilwertes eines Gebäudes anläßlich der Entnahme kann sowohl nach der Differenzmethode als auch nach der Methode des Sachwertverhältnisses ermittelt werden

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 227 Heft 10 v. 15.5.1997

§ 4 Abs 1 EStG 1972

§ 6 Z 1 und Z 4 EStG 1972

Bei der Ermittlung des Teilwertes von Gebäuden anlässlich ihrer Entnahme aus dem Betriebsvermögen gilt die Grundregel, dass sowohl die Differenzmethode als auch die Methode des Sachwertverhältnisses geeignete Methoden zur Aufteilung des Wertes von bebauten Liegenschaften in Gebäudewert und Wert von Grund und Boden darstellen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!