Im Beschluss vom 9. 10. 2024, Ra 2023/15/0066, hat sich der VwGH mit der Ansässigkeitsbescheinigung bei der Quellenentlastung auseinandergesetzt. Diese Entscheidung wurde im Erlass des BMF vom 19. 12. 2025 zur "Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen bei der Quellensteuerentlastung in Österreich" verarbeitet. Anlässlich dieser neueren Bewegungen im Bereich des § 2 DBA-EVO widmet sich dieser Beitrag zentralen Fragestellungen zu diesem Themenkreis.*

